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   AG Siegen, 02.07.2005 - 11 C 149/04   

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https://dejure.org/2005,37490
AG Siegen, 02.07.2005 - 11 C 149/04 (https://dejure.org/2005,37490)
AG Siegen, Entscheidung vom 02.07.2005 - 11 C 149/04 (https://dejure.org/2005,37490)
AG Siegen, Entscheidung vom 02. Juli 2005 - 11 C 149/04 (https://dejure.org/2005,37490)
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Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sachverständigenhonorar - Zahlungspflicht der Haftpflichtversicherung

 
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  • AG Hagen, 21.10.2002 - 10 C 335/02

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Ersatz von Gutachtenkosten;

    Auszug aus AG Siegen, 02.07.2005 - 11 C 149/04
    Ein Ersatzanspruch des Geschädigten könnte wegen der Schadensminderungspflicht der Höhe nach auf notwendige und angemessene Gutachterkosten beschränkt sein, weil er sich vor Auftragserteilung an einen Gutachter nach dessen Preisvorstellungen erkundigen und sich im Vergleich bei anerkannten Prüferverbänden wie DEKRA und TÜV erkundigen kann (so AG Hagen, NZV 2003, 144).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Siegen, 02.07.2005 - 11 C 149/04
    Insofern sind die Ausführungen des BGH zu Mietwagenkosten im Unfallersatztarif grundsätzlich entsprechend anzuwenden (BGH NJW 1996, 1958, 1959), auch wenn diese im Hinblick auf die Mietwagenkosten selbst nicht überzeugen, denn Sachverständigenkosten sind - anders als Mietwagenpreise - aus den dargelegten Gründen nicht ohne weiteres objektiv vergleichbar.
  • OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 38/98

    Kfz-Schadensgutachten; Kostenerstattung durch Kfz-Versicherer

    Auszug aus AG Siegen, 02.07.2005 - 11 C 149/04
    Dementsprechend ist der überwiegenden Rechtsprechung zu folgen, wonach es für den Ersatzanspruch aus § 249 BGB unerheblich ist, wenn die Kosten des Gutachtens übersetzt sind (LG Köln, NZV 1999, 88; Palandt/Heinrichs, a.a.O.).
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