Rechtsprechung
AG Siegen, 02.07.2005 - 11 C 149/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,37490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Sachverständigenhonorar - Zahlungspflicht der Haftpflichtversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Hagen, 21.10.2002 - 10 C 335/02
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Ersatz von Gutachtenkosten; …
Auszug aus AG Siegen, 02.07.2005 - 11 C 149/04
Ein Ersatzanspruch des Geschädigten könnte wegen der Schadensminderungspflicht der Höhe nach auf notwendige und angemessene Gutachterkosten beschränkt sein, weil er sich vor Auftragserteilung an einen Gutachter nach dessen Preisvorstellungen erkundigen und sich im Vergleich bei anerkannten Prüferverbänden wie DEKRA und TÜV erkundigen kann (so AG Hagen, NZV 2003, 144). - BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Siegen, 02.07.2005 - 11 C 149/04
Insofern sind die Ausführungen des BGH zu Mietwagenkosten im Unfallersatztarif grundsätzlich entsprechend anzuwenden (BGH NJW 1996, 1958, 1959), auch wenn diese im Hinblick auf die Mietwagenkosten selbst nicht überzeugen, denn Sachverständigenkosten sind - anders als Mietwagenpreise - aus den dargelegten Gründen nicht ohne weiteres objektiv vergleichbar. - OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 38/98
Kfz-Schadensgutachten; Kostenerstattung durch Kfz-Versicherer